Hilfe nach § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe):

Hilfe nach § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer):

Hilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes (Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren)

Hilfe nach § 41 SGB VIII (Ambulante Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung):

18- bis 21-Jährige (in besonderen Ausnahmefällen auch älter) mit einem zeitlich begrenzten unterstützungsbedarf zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung

Hilfe nach § 27 (2) SGB VIII (Hilfe zur Erziehung):

Bei dieser Hilfeart handelt es ich um individuell gestaltete Hilfen, die nicht dem Katalog der §§ 28 bis 35 SGB VIII zuzuordnen sind

Das Angebot der kultursensiblen und migrationsspezifischen Erziehungshilfen der La Vita Beratung & Betreuung GmbH richtet sich in ihrer interkulturellen Schwerpunktsetzung an Migrantenfamilien, Alleinerziehende, binationale Eltern, binationale Familien und Partnerschaften und ihre Kinder, die bei der Bewältigung von Krisen, Erziehungsschwierigkeiten sowie konkreten Alltagsproblemen sozialpädagogische Unterstützung und Hilfe benötigen.

Pädagogisch qualifizierte Mitarbeiter/innen setzen zusätzlich zu ihrer hohen Fachlichkeit ihre eigene Migrationserfahrung, ihre interkulturelle Kompetenz, ihren besonderen kulturellen Hintergrund wie auch ihre Herkunftssprache in ihre Arbeit als Instrument zur Zielerreichung ein.

Nach unseren langjährigen Erfahrungen in der ambulanten Hilfe zur Erziehung können durch die kultursensible, migrationsspezifische und muttersprachliche Beratung und Betreuung schnell Sprachbarrieren überwunden, Vertrauen aufgebaut und Schwellenängste abgebaut werden.

Für die Durchführung der interkulturellen Jugendhilfe stellt der Träger La Vita Beratung & Betreuung GmbH bilinguales Fachpersonal ein.

Neben der deutschen Sprache bietet die Einrichtung zurzeit türkisch, arabisch und kurdisch an.