Grundlagen dieser Leistungen sind

  • das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – in der jeweils geltenden Fassung
  • der nach § 131 SGB IX für Schleswig-Holstein geschlossene Rahmenvertrag zur Erbringung von Leistungen

Personenkreis

      Die Assistenzleistung richtet sich nach § 99 SGB IX an volljährige Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen, die sie an einer gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft hindern. Dabei nehmen wir insbesondere diejenigen in den Fokus, deren nichtdeutsche Herkunftssprache und -kultur eine zusätzliche Barriere darstellt. Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen sind meist mehrsprachig (arabisch, türkisch, kurdisch).

Ziel der Leistungen

Ziel der Leistung ist die Förderung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die aufgrund der Behinderung entstandene Teilhabeeinschränkungen, die in der Teilhabe- und Gesamtplanung festgestellt werden, sind gezielt abzubauen. Leistungsberechtigte werden zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung in ihrem eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum befähigt bzw. dabei zu unterstützt. Dabei werden die Selbsthilfepotenziale und die Autonomie erhalten bzw. gestärkt.

Art der Leistungen

a) direkte personenbezogenen Leistungen

  1. Leistungen für allgemeine Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung
  2. Leistungen für die Gestaltung sozialer Beziehungen
  3. Leistungen für die persönliche Lebensplanung
  4. Leistungen für die Teilhabe und Partizipation am gemeinschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
  5. Assistenzleistungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Erkrankung

b) Gruppenangebote

Leistungsberechtigte Personen können neben den in der Teilhabe- und Gesamtplanung vereinbarten Fachleistungsstunden für persönliche Kontakte zusätzlich ein Gruppenangebot im Umfang von 2 Stunden pro Woche nutzen. Die Gruppenangebote werden z. B. zu folgenden Themen angeboten:

  • Frühstückgruppe mit anschließendem themenbezogenen Gesprächsgruppen je für Männer und Frauen
  • Verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsgruppen
  • Handarbeits- und Kreativgruppen
  • Trauerverarbeitungsgruppe
  • Musikalische Gruppen

Die Nutzung der Gruppenaktivität ist freiwillig.

Wie wird die Assistenzleistung finanziert?
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX oder als Privatzahler.